Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden, Anträgen, Zeugnisse, die weltweit anerkannt sind?

Viele Behörden in fast allen Ländern benötigen meistens eine amtliche Übersetzung der Unterlagen, wenn sie in Fremdsprachen vorliegen.

Übersetzungsbüro Linguaro.de - ist Ihr Ansprechpartner für beglaubigte Übersetzungen aller Art in ✓ über 40 Sprachen zu ✓ top Preisen. Wir kennen uns mit den Anforderungen der Behörden und Einrichtungen (Universitäten, Banken, Kommunalbehörden, Gerichten) aus und verfügen über einen großen Stamm an erfahrenen vereidigten Übersetzern, die bereit sind, Ihnen zu helfen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Preis: ab 29,- € / Seite
  • Sprachen: über 40
  • Zeit: ab 48 Stunden
  • Zahlung: Vorkasse, PayPal, Rechnung
  • Versand: Deutsche Post, Express
  • Formate: pdf, docx, jpg, uvm.
  • Services: Beglaubigung, Überbeglaubigung, Legalisierung, Apostille

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich um eine Übersetzung, die von einem vor Gericht beeidigten Übersetzer ausgeführt wird. Hierbei kann es sich um folgende Dokumente handeln:

Für Privatkunden:

  • Ausweise/Ausweisunterlagen
  • Führerschein/Fahrerlaubnis
  • Zeugnisse
  • Eheurkunden
  • Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunde
  • Vermächtnisse/Testamente
  • Verträge
  • Epikrisen
  • Urteile
  • Bescheide unterschiedlicher Art
  • u. v. a. m.

Für Geschäftskunden:

  • Verträge
  • Jahresabschlüsse
  • Handelsregisterauszüge
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung?

Mit dieser Art von Übersetzung werden Sie konfrontiert, wenn Sie eine Übersetzung benötigen, die den gleichen rechtlichen Wert haben soll, wie auch das ursprüngliche Dokument in der Originalsprache. In der Regel, alle Dokumente, die den Behörden und Gerichten vorgelegt werden, sind beglaubigt zu übersetzen. Bei den Bewerbungsunterlagen kann es sich um eine beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen/Arbeitszeugnissen handeln.

Grundsätzlich gilt:

  • erkundigen Sie sich bitte vor der Beauftragung, ob die jeweiligen Dokumente beglaubigt übersetzt werden sollen. Davon hängt ab, welcher Übersetzer die Übersetzung ausführen wird
  • ein Übersetzer darf eine Übersetzung NUR dann beglaubigen, wenn er diese auch angefertigt hat. Es dürfen KEINE Übersetzungen beglaubigt werden, die von einem anderen Übersetzer ausgeführt wurden.

Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?

Eine beglaubigte Übersetzung ist mit dem Stempel, der Unterschrift (Ort, Datum) und der Beglaubigungsformel des Übersetzers versehen. Damit bestätigt der Übersetzer, dass die Übersetzung in Übereinstimmung mit dem Originaldokument angefertigt wurde. Außerdem wird erwähnt, ob das Originaldokument im Original oder Kopie vorlag.

Wer darf beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Nur zertifizierte Übersetzer, die vor dem Landesgericht beeidigt wurden (öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer) dürfen beglaubigte Übersetzungen ausführen. Linguaro.de bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen in fast allen Sprachen an.

Was ist eine apostillierte = überbeglaubigte = legalisierte Übersetzung?

In seltenen Fällen muss die Echtheit der beglaubigten Übersetzung zusätzlich überprüft und bestätigt werden. Die Apostillierung (Überbeglaubigung, Legalisierung) erfolgt aber nicht durch den Übersetzer selbst, auch nicht durch Linguaro.de, sondern durch Landgericht. Linguaro.de bietet jedoch auch diese Dienstleistung an (der Gang zu dem Landesgericht und Apostillierung der beglaubigten Übersetzung). Benötigen Sie eine Apostille? Kontaktieren Sie uns einfach.

Weitere häufig gestellte Fragen:

Ja. Wir arbeiten auch mit beeidigten Übersetzern zusammen.

Nein! Eine Übersetzung darf nur von dem Übersetzer beglaubigt werden, der diese auch angefertigt hat.

Ja. Unsere beglaubigte Übersetzungen sind bundesweit gültig.

Nein. Die Übertragung von Namen geschieht gemäß der Transliterationsregel (festgelegt durch ISO).

In seltenen Fällen ja, jedoch nur, wenn der Sinn dadurch nicht verloren geht.

Die Übersetzung kann auch zugeschickt werden. Grundsätzlich verschicken wir beglaubigte Übersetzungen per Einwurfeinschreiben. Jedoch ist auf Wunsch des Kunden sowohl das einfache Verschicken (auf eigene Gefahr des Kunden), als auch per Übergabe möglich.

Beim Einschreiben übergibt der Zusteller der Deutschen Post die Sendung an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten. Der Zusteller lässt sich den Empfang der Sendung per Unterschrift bestätigen.

Das Einschreiben kann mit folgenden Zusatzleistungen kombiniert werden:

  • Bei der Zusatzleistung Rückschein senden wir Ihnen die handschriftliche Bestätigung der Auslieferung durch den Empfänger als Original zurück.
  • Bei der Zusatzleistung Eigenhändig wird das Einschreiben nur dem Empfänger persönlich oder einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten ausgehändigt.

Das Einschreiben Einwurf ist eine Lösung für diejenigen, denen eine Bestätigung der Zustellung durch die Deutsche Post genügt. Das Einschreiben Einwurf wird in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt und der Zusteller bestätigt das durch seine Unterschrift. (Informationsquelle: www.deutschepost.de)

Nein. Ein Übersetzer wird nur in bestimmten Sprachen beeidigt, in denen er beglaubigte Übersetzungen anfertigen darf.

Nein. Aber in Ausnahmefällen kann ein Dolmetscher für einen Dolmetscheinsatz beeidigt werden.